via swissuniversities
https://www.swissuniversities.ch/themen/lehre-studium/akkreditierte-schweizer-hochschulen
Nach der Zusage der gewählten Hochschule müssen Bewerber bei der Schweizer Botschaft in ihrem Land abklären, welche Einreiseformalitäten sie zu erfüllen haben. Es ist auch ein Nachweis über genügend Eigenmittel für ein Studium zu erbringen.
Innerhalb 14 Tagen nach Ankunft in der Schweiz ist bei der Migrationsbehörde des Wohnkantons die Aufenthaltsbewilligung einzuholen. Dokumente: Reisepass, ggf. Visum, Zulassungsbewilligung der Hochschule, Nachweis der Eigenmittel zur Finanzierung des Studiums (Bankauszug etc.), Wohnadresse in der Schweiz. Eine Berufs- oder Arbeitstätigkeit vor dem zweiten Studienjahr an der schweizerischen Hochschule ist ausgeschlossen.
Für die ECUS-Prüfung genügt ein Kurzzeit-Visum für 30 Tage. Für einen Aufenthalt im Anschluss an die erfolgreich bestandene Prüfung sind die Aufenthalts-Formalitäten vor der Einreise im Herkunftsland zu erledigen.