Die Ergänzungsprüfung ECUS

Träger der Prüfungen sind die schweizerischen Hochschulen, vertreten durch swissuniversities. Die KME Zürich und das COPAD Genève führen die Prüfungszentren. Im Folgenden sind die wichtigsten Bestimmungen auszugsweise aufgeführt:

Die Prüfungen sind für Studierende, die aufgrund ihres Vorbildungsausweises eine provisorische Zulassung zum Studium an einer schweizerischen Hochschule erlangt haben, aber gewisse Bedingungen noch nicht erfüllen. Die Anmeldung zur Ergänzungsprüfung ECUS kann nur aufgrund eines Entscheids einer schweizerischen Hochschule erfolgen. Die schweizerische Hochschule weist die Studenten einem Prüfungszentrum zu und legt den Prüfungsumfang fest.

Es ist nicht möglich, sich direkt bei der KME oder COPAD für die Prüfung anzumelden!

Abzulegende Prüfungen je nach Vorbildungsausweis:

  • A) Gesamte Ergänzungsprüfung: Unterrichtssprache (1. Teil) plus 4 Fächer (2. Teil), oder
  • B) Teilprüfung in einzelnen Fächern.

Zweck der Prüfung

In der Prüfung wird festgestellt, ob die Kandidatin oder der Kandidat die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums an einer schweizerischen Universität erfüllt.

Bestehensnormen, Wiederholung

Das Bestehen der Prüfung berechtigt nur zur Zulassung an die zuweisende Hochschule. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Durchschnittsnote des ersten Teils (Unterrichtssprache) genügend ist und im zweiten Teil für die vier Fächer mindestens 16 Punkte erreicht werden, wenigstens zwei Noten genügend sind (mindestens 4.0), und keine der vier Noten unter 2.0 liegt (Notenskala 1 - 6, 6 = beste Note).
Die Prüfung gilt als teilweise bestanden, wenn der erste oder der zweite Teil bestanden worden ist. Wird die Prüfung nicht bestanden, ist eine einmalige Wiederholung möglich. Wer den ersten Teil der Prüfung bestanden hat, muss bei Wiederholung nur noch den zweiten Teil absolvieren. Fächer, in denen im ersten Durchgang die Note 5.0 erreicht wurde, werden bei der Wiederholung angerechnet.

Reglement

Zertifikat

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung wird ein Zertifikat ausgehändigt, das lediglich an der anmeldenden Hochschule gültig ist. Die Prüfungszentren melden die erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten der zuweisenden Universität.

Rückzug, Nichterscheinen

Wer sich nach Bezahlen der Prüfungsgebühr mindestens 21 Tage vor Beginn der schriftlichen Prüfung vom Examen schriftlich abmeldet, erhält einen Teil der Prüfungsgebühr zurückerstattet. Erfolgt die Abmeldung weniger als 21 Tage vor der Prüfung, verfällt der Betrag gänzlich.

Erscheint eine Kandidatin oder ein Kandidat nicht oder zu spät zur Prüfung, verfallen die Prüfungsgebühren gänzlich und die Prüfung gilt als nicht bestanden. Ausnahmen und Präzisierungen sind im Reglement, Art. 13 vom 14. Januar 2016 (Stand 17. April 2019) festgehalten. Bei Nichterscheinen zu einer einzelnen Prüfung gilt die Prüfungsession als abgebrochen. Die Kandidatin oder der Kandidat wird zu keiner weiteren Prüfung mehr zugelassen und die gesamte Prüfung wird als "nicht bestanden" gewertet. Liegen wichtige Gründe vor (Krankheit, Unfall etc.), sind diese so schnell als möglich dem Prüfungsleiter zu melden. Die Beurteilung liegt in diesen Fällen beim Kommissionspräsidenten AKP. Bei Krankheit muss innerhalb von 3 Tagen ein Arztzeugnis an die Prüfungsleitung gerichtet werden.

Reglement

Prüfungsgebühren

Prüfung 1. Teil

Sprachprüfung Deutsch, Goethe C1: Fr. 380.-
Sprachprüfung Französisch, C1 (COPAD): Fr. 200.-

Prüfung 2. Teil

Akademische Prüfung, KME / COPAD: Fr. 670.-

Prüfungskosten deutschsprachige Universitäten, total: Fr. 1'050.-
Prüfungskosten französischsprachige Universitäten, total: Fr. 870.-

Rechtsverbindlichkeit der Anmeldung

Die Anmeldung zur Ergänzungsprüfung ist rechtskräftig,

  • wenn eine schweizerische Hochschule dem zuständigen Prüfungszentrum die Zulassung zur Prüfung meldet,

und

  • wenn die Kandidatin oder der Kandidat die Prüfungsgebühr rechtzeitig und vollständig bezahlt hat.

Bankverbindungen

Bankverbindung Prüfungszentrum Zürich

Die Bankverbindung ist auf dem Einzahlungsschein ersichtlich, der nach rechtzeitiger Anmeldung ausgestellt wird.

 

Bankverbindung Prüfungszentrum Genève

Banque cantonale de Genève (BCGE)
Etat de Genève - DIP
Collège pour adultes Alice-Rivaz
Compte : A3305.41.72
IBAN : CH96 0078 8000 A330 5417 2
BIC / SWIFT BCGECHGGXXX
Motif : Examen ECUS